Re: Vollabnahme - Erfahrungen?


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Abgeschickt von Karsten am 23 September, 2002 um 20:47:07

Antwort auf: Vollabnahme - Erfahrungen? von Mario Berluti am 23 September, 2002 um 15:25:02:

Hi,

eine Vollabnahme ist dann fällig, wenn der Fahrzeugbrief abgelaufen ist, d. h. in der Regel, wenn das Fahrzeug 1 Jahr abgemeldet ist und der Brief nicht verlängert wurde. Die Verlängerung wird bei der Zulassungsstelle zunächst für ein halbes Jahr und dann nochmal für ein viertel Jahr erteilt. Sollte dieses nicht geschehen sein, so brauchst Du einen neuen Fahrzeugbrief (kostet Geld:-(!)und die Vollabanahme kostet ungefähr das doppelte wie normal Tüv. Untersucht wird in dem Fall, das am Auto keine technischen Veränderungen vorgenommen wurden, nichst anderes als beim normalen Tüv, vielleicht etwas genauer, da das Auto ja länger nicht in Betrieb war. Aber es kostet halt mehr, weil eben die Eintragungen in den neuen Brief gemacht werden müssen! Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

Gruß, Karsten


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